Arbeiter sind krankenversicherungsfrei, wenn sie mit ihren Bezügen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen. Insoweit wurden sie seit 1989 den Angestellten gleichgestellt. Siehe auch: Jahresarbeitsentgeltgrenze, Versicherungsfreiheit. Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun